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Frühförderung im Bundesinstitut für Gehörlosenbildung

Die Diagnose Hörbeeinträchtigung stellt hörende Eltern vor eine unbekannte Herausforderung. Wir sind für Sie und Ihr Kind als Frühförderstelle von Beginn an da, um Sie bei Ihren Fragen, Sorgen und Entscheidungen fachkompetent zu begleiten und im Förderprozess zu unterstützen.

Als Bundeseinrichtung steht Ihnen das Angebot der Schule kostenfrei und ohne behördliche Zusatzgenehmigung zur Verfügung.

Wir bieten Frühförderung für Familien mit Kindern mit einer Hörbeeinträchtigung ab der Diagnosestellung bis zum Schuleintritt an.

Für hörende Kinder gehörloser Eltern (Children Of Deaf Adults) bieten wir Frühförderung bis zum Eintritt in eine Bildungseinrichtung wie Krippe oder Kindergarten bzw. längstens bis zum 3. Geburtstag

Entlastende Rahmenbedingungen bieten die beste Voraussetzung für eine gute Entwicklung!

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